Bäume und Baustellen – ein Konflikt?

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Beratung zu Fragen des Baumschutzes
  • Durchführung von Ortsbesichtigungen
  • Empfehlungen für die Entwurfs und Genehmigungsplanung
  • Bereitstellung diesbezüglicher Materialien
  • Darstellung der Auswirkungen geplanter Baumaßnahmen
  • Bewertung verschiedener Bauvarianten
  • Ausarbeitung von Handlungskonzepten
  • Dokumentation des ist Zustandes vor Baubeginn
  • Auswertung von Suchschachtungen
  • Beweisführung und Dokumentation von Schutzvorschriften
  • fachliche Begleitung des Baugeschehens
  • Dokumentation vorhandener Habitatstrukturen
  • Kontrolle des Besatzes mit geschützten Art

Bäume und Baustellen haben eines gemeinsam: Beide brauchen Platz – sowohl unterirdisch als auch oberirdisch. Bei einem Konflikt dieser beiden „Parteien“ ist der Baum oft der Leidtragende.

Welche Gefahren drohen den Bäumen nun durch Baustellen und wie lassen sich entschärfen?

Gefahren drohen hauptsächlich

direkt durch:

  • Kronenschäden
  • Stammschäden
  • Wurzelschäden

oder indirekt durch:

  • Aufschüttungen
  • Verdichtungen
  • Wasserabsenkungen

Kronenschäden

Direkte Kronenschäden entstehen in der Regel, wenn bewusst Kronenteile wie Fein- oder Starkäste abgesägt bzw. durch sich bewegende Maschinen abgerissen werden. Hinsichtlich des entstandenen Schadens kommt es hier auf die Stärke des Eingriffs an.

Zum einen kann es sich um eine erhebliche ästhetische Einbuße handeln. Falls die entstandene Wunde allerdings relativ groß ist, so ist davon auszugehen, dass Fäule in die Wunde einzudringen beginnt und den Baum noch weiter schädigt. Dies ist z.B. der Fall, wenn starke Äste gebrochen werden oder Äste am Stamm abgerissen werden und noch lange Rindenbahnen mit abgezogen werden.

Stammschäden

Die nächste Art der Verletzung, die Bäumen häufig zugefügt werden, sind Beschädigungen am Stamm. In der Regel handelt es sich dabei um abgerissene Rinde, selten wird auch der eigentliche Holzkörper in der Tiefe beschädigt. Die Rinde erfüllt nämlich zum einen eine Schutzfunktion, zum anderen nimmt sie in tieferen Schichten auch Versorgungs- und Transportfunktionen des Baumes wahr.

Beeinträchtigung der Schutzfunktion

Ist die Rinde nicht mehr vorhanden, wird der eigentliche Holzkörper schnell von holzzersetzenden Pilzen besiedelt. Der an größeren Wunden infolge der Verletzung entstandene Pilzbefall kann langfristig zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung führen, was die die Lebensdauer des Baumes verkürzt.

Beeinträchtigung von Transport und Versorgung

Ferner wird durch eine Rindenverletzung der Assimilatetransport unterbrochen. In Abhängigkeit vom Ausmaß der Schädigung kann dies zu schweren Wachstumsstörungen bis zum Absterben des Baumes führen. Wird der Rindenmantel eines Baumes in erheblichem Maße zerstört, so i

st es notwendig, auch die Krone des Baumes zurückzunehmen, damit die Stoffproduktion und der Stoffverbrauch des Baumes in ein angemessenes Verhältnis zu den noch verbliebenen Leitungsbahnen gesetzt werden.

Wurzelschäden

Wurzelschaden verursacht durch einen Bagger
Der Wurzelbereich eines Baumes nimmt einen erheblichen Raum ein. In ihrer  der seitlichen Ausdehnung entspricht das Wurzelwerk in etwa der Kronentraufe . Die Wurzel ist damit eine Art„unsichtbarer Zwilling“ der Krone.

Die Klassifizierung in Herzwurzler, Pfahlwurzler und Flachwurzler gilt in der Stadt nicht, da hier das Aussehen des Wurzelwerkes durch andere Faktoren wie Nahrungs-/ Wasserangebot oder unterschiedliche Bodenbeschaffenheit bestimmt wird.

Bei Grabungen in baumbestandenem Terrain, die wiederum i.d.R. mit Maschinen ausgeführt werden, treffen Baggerlöffel auf ihrem Weg ins Erdreich häufig auch auf Wurzeln, wobei die Wurzeln durchrissen bzw. stark beschädigt werden.

So beschädigte Wurzen können nicht mehr ihrer Doppelfunktion gerecht werden: Sie stellen den Verankerungsmechanismus des Baumes in der Erde dar nehmen Feuchtigkeit und Nährstoffe auf.

Durch Wurzelverluste kann insofern akut die Standsicherheit des Baumes verlorengehen, es kann aber auch zu erheblichen Vitalitätsverlusten und Dürre bzw. schütterer Belaubung in der Krone kommen.

Langfristig können Wurzelfäule infolge des Eindringens von Pilzen an den Wundstellen (u.U. einhergehend mit Verlust der Standsicherheit) und Totholzanfall, jahrelanges Kränkeln – einhergehend mit einem hohen Pflegeaufwand – bis hin zum Absterben die Folge sein.

Fast alle Baumversagen in der Stadt, die nicht auf Orkane oder Blitzschlag zurückzuführen sind, finden ihre Ursache in durch Menschen beigebrachten Verletzungen mit nachfolgender Fäulnis.

Indirekte Schäden

Neben den direkten Verletzungen kann es auch zu indirekten Schäden durch Verschlechterung des Standortes infolge von Bauarbeiten kommen.

Beispielhaft sind diesbezüglich zu nennen:

Schäden durch Bodenaufträge/Bodenversiegelung, Bodenverdichtung

Bodenaufträge sind grundsätzlich baumschädigend. Das Bodenleben und der Luft- u. Wasseranteil im Boden werden durch eine Auffüllung für den Baum nachhaltig negativ verändert.

Als Folgen dieser Zusammenhänge können auftreten:

  • Absterben des gesamten Baumes (insb. Buchen sind sehr empfindlich)
  • Partielles Absterben von Kronenteilen bzw. Kränkeln
  • Eindringen von Fäule in teilweise abgestorbene Wurzeln

Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für Versiegelungen.

Auch durch Verdichtungen (hervorgerufen durch Baustellenverkehr oder Lagerung von schweren Bauteilen im Bereich der Wurzelteller) können für den Baum große Schäden entstehen. Die Lebensbedingungen der Wurzeln verschlechtern sich in Form eines erhöhten mechanischen Durchwurzelungswiderstandes, unzureichender Versorgung mit Bodenluft sowie verschlechterter Wasserleitfähigkeit.

Negative Auswirkungen auf Vitalität und Stabilität des betroffenen Baumes sind die Folge.

Anzumerken ist, dass 75 % der pflanzenschädlichen Verdichtungen schon nach 2-3 Überfahrungen erreicht werden. Somit ist kein Dauerverkehr nötig, um entsprechende Schäden hervorzurufen. Aber es gibt gesetzliche Regeln und Vorschriften, die unsere Bäume schützen und Hinweise für Problemlösungen aufzeigen. Als solche sind die RAS LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen) sowie die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu nennen.

Des Weiteren stehen auch die Baumsachverständigen des BTÜB für entsprechende Fragestellungen kompetent zur Verfügung. Die gilt sowohl für den Bereich der Bauberatung, Baubegleitung wie auch für Bauüberwachungen und entsprechende Baumgutachten.

Denn Bäume sind es wert, geschützt zu werden.